Über mich

Über den Anwalt für Grundsicherung

Warum Ihre Wahl auf meine Kanzlei fallen sollte

Die Wahl Ihres Anwalts für Grundsicherung sollte nicht nur von der fachlichen Expertise zu Ihrem Fall abhängen – welche selbstredend vorhanden sein muss. Sondern Ihr Anwalt sollte auch eine ausgeprägte Mandantenorientierung haben und ebenso im zwischenmenschlichen Verhältnis einen respektvollen Umgang pflegen.

Nehmen Sie sich die Zeit für eine Erstberatung und finden Sie heraus, ob der Anwalt die erforderliche Spezialisierung und Erfahrung hat, eine individuelle Betreuung bietet und ob das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Anwalt passt. Diese Investition in den „richtigen“ Anwalt kann sich am Ende durch einen positiveren Ausgang Ihres Falls auszahlen und Ihnen viel Zeit, Geld und Ärger ersparen.

Dies vorausgeschickt möchte ich mich Ihnen hier gerne vorstellen.

Zusammenfassung

Meine Kanzlei ist seit ihrer Gründung ausschließlich auf das Sozialrecht spezialisiert, insbesondere auf das Grundsicherungsrecht, welche ein Verständnis für rechtiche und soziale Aspekte erfordern. Durch meine frühere Tätigkeiten im Krankenhausbereich, meinem Referendariat bei der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und als Syndikusanwalt bei Vivantes verfüge ich neben meiner juristischer Expertise auch über spezielle Kenntnisse und lokale Expertise in Berlin, um Mandanten zielgerichtet zu vertreten.

Um für jeden Fall die passende Lösung zu finden, bietet meine Kanzlei keine Standardlösungen, sondern eine individuelle Betreuung, die komplexe rechtliche und soziale Zusammenhänge berücksichtigt. Dies erfordert eine detaillierte Einarbeitung in die spezifische Situation meiner Mandanten, um Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten transparent darzulegen und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.

Ziel meiner Kanzlei ist es eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, in der Mandanten Fragen offen stellen können und die Handlungen ihres Anwalts nachvollziehen können, der als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung steht.

Gerne stehe ich Ihnen daher bei Fragen zu meiner Person telefonisch zur Verfügung.

Fachliche Expertise

Welche Spezialisierung und Erfahrung im Grundsicherungsrecht Sie erwartet

Seit der Gründung meiner Kanzlei liegt mein Tätigkeitsschwerpunkt ausschließlich im Sozialrecht. Insbesondere in den Bereichen des Grundsicherngsrechts aus dem SGB II, III und XII. Diese Bereiche haben gemeinsam, dass neben der rechtlichen Expertise auch ein Verständnis für rechtliche und soziale Zusammenhänge gegeben sein muss.

Diese speziellen Kenntnisse und das Verständnis für rechtliche und soziale Zusammenhänge habe ich vor bzw. neben meiner Tätigkeit als Anwalt für Grundsicherung auch beruflich in weiteren Bereichen gesammelt. So war ich 

– Assistent der Geschäftsführung eines Logistik-Unternehmen im Krankenhausbereich

– Referendar bei der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit 

– Syndikusanwalt für die Vivantes Krankenhäuser in Berlin

Entsprechend besitze ich neben meiner jahrelangen rechtlichen Expertise im Sozialversicherungsrecht auch eine lokale Expertise für Berlin, da ich neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt vor dem Sozialgericht in Berlin auch die Behörden und Verwaltungsstruktur in Berlin kennengelernt habe, sowie einige regionale Unternehmen aus dem medizinischen Bereich kenne. Diese fundierte Kenntnis der Berliner Gegebenheiten ermöglicht es mir Ihre sozialrechtlichen Anliegen besonders zielgerichtet zu vertreten.

Sollten Sie Fragen zu meiner fachlichen Expertise zu Ihrem Fall haben, rufen Sie mich gerne an und fragen danach.

Mandantenorientierung

Warum Sie eine individuelle Betreuung im Einzelfall erhalten

Aufgrund der bei meinen Fällen oftmals bestehenden komplexen individuellen rechtlichen und sozialen Zusammenhänge möchte ich Ihnen für Ihren Fall die darauf passende Lösung anbieten. Hierfür bedarf es einer entsprechenden Einarbeitung, um Ihre Situation nachvollziehen und dann darauf rechtlich adäquat reagieren zu können. Nur dann ist es auch möglich, Ihnen die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten eines Verfahrens offen darlegen zu können. Grade bei komplexen oder langwierigen Verfahren wird nur eine differenzierte Bearbeitung des Falles den Erfolg bringen.

Das bedeutet für Sie: keine Standardlösungen, sondern eine individuelle Betreuung im Einzelfall, die Ihre spezifischen Anforderungen und persönlichen Umstände berücksichtigt. Ich nehme mir die Zeit um Ihre Situation genau zu verstehen, damit daraufhin die bestmögliche Strategie für Sie entwickelt werden kann.

Gerade im Zusammenhang mit sozial Fragestellungen ist es dafür oftmals notwendig sich in Stellungnahmen oder Gutachten einzulesen. In sozialer Hinsicht ist es oft nicht von heute auf morgen zu den Auseinandersetzungen mit dem Sozialversicherungsträger gekommen, sondern es liegt bereits ein erheblicher Schriftverkehr vor. Es gilt daher immer sich dem Einzelfall anzunehmen und für diesen eine Lösung zu entwickeln. 

Gerne kann ich Ihnen telefonisch Auskunft dazu geben, ob in meiner Kanzlei schon ähnliche rechtliche oder soziale Fallgestaltungen zur Ihrem individuellen Fall vorliegen.

Zwischenmenschlicher Aspekt

Weshalb Sie ein ehrliches Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt bekommen

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt für Sozialversicherungsrecht besitze ich Ihnen gegenüber selbstredend einen gewissen Informationsvorsprung. Für Sie ist es vielleicht die erste Kostenübernahme die Sie bei einem Sozialversicherungsträger beantragen oder das erste mal, dass Sie sich einer Anfrage einer Behörde ausgesetzt sehen. Anders als für mich sind diese Situationen kein Alltag für meine Mandanten. 

Grade deshalb sollen Sie sich in meiner Kanzlei mit Ihren Anliegen sicher und gut aufgehoben fühlen. Zwischen Anwalt und Mandant soll daher eine Atmosphäre herrschen, in der Sie offen erzählen können, was Ihr Anliegen ist. Wenn Sie Fragen haben, dann sollen Sie diese auch frei heraus stellen können. Als Ihr Vertreter gegenüber Behörden oder vor Gericht sollen Sie meine Schreiben oder Handlungen nachvollziehen können. 

Zu all dem gehört, dass ich für Sie als Ansprechpartner zur Verfügung stehe: sei es persönlich, telefonisch oder per Mail. Der Austausch zwischen Anwalt und Mandant soll für beiden Seiten angenehm und zielführend sein. 

Sollten Sie keine oder schlechte Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht haben, erkläre ich Ihnen gerne vorab telefonisch wie ich mir eine Zusammenarbeit vorstellen.